AGB

Artikel 1: ALLGEMEINES

Diese allgemeinen Bedingungen finden auf alle unsere Lieferverträge und technische Ausrüstungen Anwendung.
Es wird nur dann von dieser Regel abgewichen, wenn für ein bestimmtes Geschäft besondere Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
Durch die alleinige Tatsache der Bestellung erkennt unser Vertragspartner die vorliegenden allgemeinen Bedingungen ausdrücklich an, die unsere Beziehungen regeln, es sei denn, es bestehen gegenteilige Bestimmungen, die schriftlich und formell von uns akzeptiert worden sind.

Artikel 2: VERTRAGSABSCHLUSS

Unsere mündlichen oder schriftlichen Angebote, unsere Muster, die in unserer Dokumentation aufgenommenen Informationen sowie unsere Tarife werden immer als Beispiel und ohne formelle Verpflichtung übermittelt, dies bis zum definitiven Abschluss des Vertrages oder bis zum unterzeichneten Auftrag der Parteien.
Unsere Angebote, Aufträge, Kostenvoranschläge, usw., selbst wenn sie von unseren eventuellen Vertretern übermittelt wurden, können erst nach formeller Gutheißung durch die Person in unserer Direktion, die befugt ist, die Gesellschaft zu verpflichten, Auswirkungen haben.
In allen Fällen sind unsere Angebote nur gültig, insofern sie vom (von den) Empfänger(n) innerhalb von 5 Tagen ab ihrer Ausstellung akzeptiert werden.

Artikel 3: PREIS

Außer bei vertraglichen Sonderregelungen haben unsere Preislisten einen rein indikativen Charakter und binden uns auf keinen Fall.
Unsere Preise sind ohne Vorankündigung abänderungsfähig, sie gelten für ab Werk gelieferte Produkte, zuzüglich Kosten, Verpackung und Steuern.
Die Versandkosten gehen zulasten des Kunden. Die Waren werden zu den Bedingungen des zum Zeitpunkt des Lieferdatums gültigen Tarifs in Rechnung gestellt.

Artikel 4: LIEFERFRISTEN

Die Lieferfristen werden rein informativ und zur Information gegeben und sind nicht bindend.
Irgendeine Verspätung in der Lieferung kann nicht zur Annullierung des Auftrags führen noch zu einer Entschädigung Anlass geben.
Im Falle eines zufälligen Ereignisses oder höherer Gewalt ist die WEP-Weisshaupt GmbH von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, insbesondere im Falle eines Generalstreiks oder eines partiellen Streiks, bei Überschwemmung, Feuer, Krieg, Unwetter, usw.
Wenn die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt aus Umständen, die in die Verantwortung des Käufers fallen, nicht stattfinden kann, gehen die sich hieraus ergebenden Lagerkosten zulasten des Käufers.

Artikel 5: RISIKOÜBERGANG UND EIGENTUMSVORBEHALT

Die WEP-Weisshaupt GmbH bleibt Eigentümerin der gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Preises. Schecks und Überweisungen gelten erst ab dem Zeitpunkt ihrer effektiven Einlösung als Zahlungsmittel.
Der Käufer ist Hüter der Waren, die unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurden. Er haftet ab der Lieferung für die Risiken des Verlusts, Diebstahls oder Zerstörung des Materials und hat die Verpflichtung, das besagte Material auf seine Kosten zu versichern, wobei die Quittung auf die erste Anfrage des Verkäufers hin diesem vorgelegt werden muss.
Mangels Zahlung auch nur eines Teils des Preises durch den Käufer zu den vereinbarten Fälligkeitsdaten kann die WEP-Weisshaupt GmbH die Erstattung des gelieferten Materials auf Kosten und Risiken des Käufers fordern, und die WEP-Weisshaupt GmbH behält sich das Recht vor, vom Käufer Schadenersatz für den Schaden zu fordern, den sie aufgrund der Nichtausführung seiner Verpflichtungen und der Rücknahme des Materials erlitten hätte.

Artikel 6: RECHTE GEISTIGEN EIGENTUMS

All unsere Zeichnungen, Skizzen, Pläne und technische Daten bleiben unser volles Eigentum und können auf keinen Fall zugunsten von Dritten nachgeahmt werden.

Artikel 7: REKLAMATIONEN UND GEWÄHRLEISTUNG

Reklamationen sind nur gültig, wenn sie per Einschreiben innerhalb von 8 Tagen ab Kauf oder Lieferung für offensichtliche Mängel formuliert werden, die das Material betreffen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Rechnung als ausdrücklich angenommen angesehen.
Eine Reklamation oder Anfechtung erlaubt jedoch keinerlei Aussetzung der Zahlungen.
Wir garantieren das gute Funktionieren unserer Geräte während einer Frist von 12 Monaten ab dem Datum der Rechnung.
Jede Änderung oder Reparatur, die vom Kunden oder von einem Dritten vorgenommen wurde, befreit uns vollständig von unserer Haftung.
Von der Garantie ausgenommen sind Teile, die aufgrund einer falschen Handhabung oder falscher Bedienung beschädigt worden sind.

Artikel 8: ZAHLUNGEN 

Jeder Betrag muss spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum bezahlt werden, alle Steuern einbegriffen.
Jeder nicht bezahlte Betrag trägt von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung monatlich vertragliche Zinsen zum Satz von 1,5 %.
Bei Nichtzahlung innerhalb von 8 Tagen ab Übermittlung einer Inverzugsetzung per Einschreibebrief durch unsere Gesellschaft wird der geschuldete Betrag zusätzlich zu den weiter oben festgelegten vertraglichen Zinsen um eine Strafklausel in Höhe von 15 % des besagten Betrages ohne Mehrwertsteuer und ohne Zinsen mit einem Mindestbetrag von 50 € erhöht.
Der Kaufpreis ist immer am Sitz unserer Gesellschaft zahlbar.
Wenn der Käufer es versäumt, mehrere Rechnungen zu bezahlen, werden die Zahlungen, die er leisten wird, zuerst auf die eventuellen Verzugszinsen und anschließend auf die Schulden, die durch keinerlei Garantie zugunsten des Gläubigers gedeckt sind, insbesondere auf diejenigen, für die keine Wechsel ausgestellt worden sind, angerechnet.
Alle uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen werden für unteilbar und für durch den Schuldner akzeptiert erklärt, dies unbeschadet der üblichen oder der ausdrücklich festgelegten Solidarität.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Käufer Vorauszahlungen oder Bürgschaften zu verlangen.

Artikel 9: Gültigkeit

Diese allgemeinen Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Parteien im Rahmen aller ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Klauseln, die nichtig sind oder es werden könnten, beziehen sich die Parteien in Bezug auf diese möglichen Punkte auf das Gesetz, ohne dass der Vertragspartner die anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen infrage stellen kann.
Der vorliegende Text stellt unsere üblichen allgemeinen Bedingungen dar. Wir sind allerdings bereit, im Rahmen des Möglichen die Änderungen daran vorzunehmen, um die man uns bitten würde.
In diesem Fall müssen die Abweichungen in einem gesonderten Vertrag festgehalten werden.

Artikel 10: GERICHTSSTAND

Jede Anfechtung wird ausschließlich vor die Gerichtsbarkeiten des Gerichtsbezirks Eupen gebracht, ohne dass unser Vertragspartner irgendeine Einrede diesbezüglich geltend machen könnte, dies nicht einmal aus sprachlichen Gründen, wegen der Geltendmachung der Gewährleistung, wegen einer Interventionsklage oder einer Klage auf Gemeinerklärung des Urteils.
Dieselben Zuständigkeitsregeln finden auf internationale Geschäfte Anwendung.
In allen Fällen ist einzig und allein deutsches Recht anwendbar.

ARTIKEL 11: ABNAHME

Jegliche Abnahme muss vor Versand in unserer Fabrik erfolgen.
Die Abnahmekosten gehen zulasten des Käufers. Wir lehnen formell jede Verantwortung für Abnahmen ab, die außerhalb unserer Fabrik getätigt werden.
Wenn der Käufer keine Abnahme der Waren durchführt oder durchführen lässt, werden diese als in unserer Fabrik definitiv genehmigt oder angenommen angesehen.